Sieben Wege um Filme legal im Unterricht zu nutzen
26. Mai 2020
- Sieben Wege um Filme legal im Unterricht zu nutzen
Audiovisuelle Inhalte werden für den Schulunterricht immer wichtiger. Es gibt 7 Wege um an geeignete Unterrichtsfilme zu kommen. Wir zeigen, welche prinzipiellen Herangehensweisen es gibt, sich mit Filmen zu versorgen. Zu jedem Weg erhalten Sie konkrete Tipps und können danach sofort loslegen.
Welchen Film darf ich überhaupt zeigen und wovon lasse ich besser die Finger?
Welche Rechte- und Pflichten ergeben sich für mich als Lehrkraft?
Woher bekomme ich Filme für meinen Unterricht?
Diese und ähnliche Fragen tauchen auf, sobald man als Lehrerin oder Lehrer Filme im Unterricht einsetzen will. Lehrerinnen und Lehrer erfahren hier, wie sie Filme intensiv im Unterricht einsetzen können, ohne dabei ein Risiko einzugehen. Wir geben Informationen zum Urheberrecht in der Schule und nennen die wichtigsten Quellen für geeignete Filme.
7 gute Wege, um Filme im Unterricht zu nutzen
- Durch die Nutzung eines bereits lizensierten Angebots (staatliche und kirchliche Onlinedistribution und DVD-Verleih)
Filme auf DVD erhalten Sie kostenfrei bei Ihren kommunalen oder kirchlichen Verleihstellen. Diese Einrichtungen heißen Bildstellen, Medienstellen, Medienzentralen, Medienzentren oder Landesfilmdienste. Die hier erhältlichen DVDs wurden mit entsprechenden Lizenzen eingekauft (Verleih- und Vorführlizenzen, sogenannte V+Ö-Lizenzen). Das heißt, die Filmemacher/Rechteinhaber haben diesen Verleihstellen die nötigen Rechte eingeräumt, um die Filme im Unterricht vorführen zu dürfen. Die meisten Verleihstellen lizensieren Filme auch für die Onlinedistribution. Das bedeutet, dass viele Filme auch zum Download und/oder zum Streaming für Sie bereitstehen. Eine Liste der Verleihstellen in Deutschland finden sie hier. - Durch die Nutzung von gekennzeichneten „Schulfernsehsendungen“ gemäß § 47 UrhG
Das Schulfernsehen (§ 47 UrhG) besteht vorwiegend aus lehrplanrelevanten Dokumentarfilmen. Sie werden gesondert gekennzeichnet und in den Dritten Programmen der ARD ausgestrahlt. Diese Filme dürfen Kreismedienzentren aufnehmen und ihren LehrerInnen für den Unterricht zur Verfügung stellen. Allerdings müssen die Aufnahmen der Schulfernsehsendung am Ende des auf ihre Ausstrahlung folgenden Schuljahres wieder gelöscht werden. Schulfernsehsendungen können auch bei vielen Landesmedienzentren kostenlos als DVD bestellt werden. Noch bequemer erhalten Sie Zugriff über die Onlinedistribution Ihrer Verleihstellen. - Durch die Nutzung von Filmen, die als "Freie Inhalte" gekennzeichnet sind
Manche Filme oder audiovisuelle Materialien werden direkt für die schnelle und kostenfreie Weiterverwendung produziert oder dafür freigegeben. Die Nutzung dieser Materialien wird z.B. durch Creative Commons (CC-Lizenzen) oder ähnliche Lizenzmodelle geregelt. Medien dieser Art können für Unterrichtszwecke frei verwendet werden, sofern man die jeweiligen Lizenzbestimmungen einhält. Sie werden zusammenfassend häufig als „Open Educational Ressources“ (OER) bezeichnet.
- Durch Einholung einer (schriftlichen) Genehmigung
Manche Filmemacher/Rechteinhaber vergeben die Erlaubnis zur Nutzung Ihrer Filme selbst. Viele Dokumentarfilmer sind auch gerne bereit, weiteres Material und Informationen zu ihren Filmen zur Verfügung zu stellen. Lehrkräfte können die Filmemacher zudem in den Unterricht einladen, um mit den Schülern über den Film zu diskutieren. Aus diesem Grund sollte man Kontakt zur Produktionsfirma, dem TV-Sender oder dem Verlag aufnehmen und erfragen, zu welchen Konditionen eine Nutzung möglich ist. - Durch die Nutzung von Filmen mit Schullizenz
Egal ob Spielfilm, Dokumentation oder Lehrfilm: Die allermeisten Filme mit Lehrplan-Bezug können am Markt mit Schullizenzen erworben werden (mit Vorführlizenzen, sogenanntes Ö-Recht). Und zwar über die gleichen, spezialisierten Verlage und Vertriebsfirmen, die seit Jahrzehnten das System der Bildstellen und Medienzentren mit lizensierten Filmen versorgen. Am Markt befinden sich DVD-Angebote, Downloads/Streamings, Jahreslizenzen und die Möglichkeit, ganze Mediatheken auf begrenzte Zeit zu mieten. Eine Liste der bestehenden Anbieter haben wir Ihnen hier zusammengestellt. - Durch die Nutzung von Filmausschnitten im Rahmen der Wissenschafts- und Bildungsschranke gemäß § 60a UrhG
Ab dem 1. März 2018 gilt zugunsten von Lehrenden eine gesonderte Möglichkeit, ohne vorherige Genehmigung Ausschnitte von Filmen zu verwenden: Die neue „Wissenschafts- und Bildungsschranke“ im Urheberrechtsgesetz (UrhG). Danach dürfen, abweichend von den zuvor genannten Regelungen, bis zu 15 Prozent eines Filmes auch ohne den Erwerb einer Lizenz oder die Einholung einer Genehmigung im Unterricht gezeigt werden. Ein Ausschnitt von mehr als 15 Prozent eines Films ist aber immer noch voll lizenzpflichtig. Außerdem fallen reine Lehrfilme nicht unter diese Regelung, die "ausschließlich für den Schuleinsatz geeignet und bestimmt" produziert wurden. Für den Unterrichtseinsatz solcher expliziten Lehrmedien und Lehrfilme benötigen sie immer eine Lizenz oder Genehmigung. Mehr zur Bildungs- und Wissenschaftsschranke finden Sie hier. - Durch einen Kinobesuch
Neue Filme, insbesondere Kinofilme, sind häufig noch nicht auf DVD erhältlich oder auf den Medienservern zu finden. Gerade für schulrelevante Filme gibt es aber dennoch gesondertes Lehrmaterial, das zusammen mit einem Kinobesuch in der Schule eingesetzt werden kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten von Vision Kino.
Mehr Informationen finden Sie hier.
IPAU e.V. unterstützt die Initiative der deutschen Filmwirtschaft.
Weitere digitale Lehr- und Lernmittel

Benno Heidkamp
IPAU e.V. Interessengemeinschaft der privatwirtschaftlichen Produzenten Audiovisueller Unterrichtsmedien
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